DSGVO

DSGVO – Wieso die neue Datenschutz-Grundverordnung Websitebesucher verunsichert

Am 25. Mai trat die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Auch heute, knapp ein halbes Jahr später, sorgt diese bei vielen Internetusern für offene Fragen und Verunsicherung.

Eigentlich zum Lachen. Früher installierte man sich Popup Blocker um die Werbepopups automatisiert auszublenden. Jeder war genervt von Fensterchen die man erst wegklicken musste um den eigentlichen Seiteninhalt lesen zu können. Heute muss man eigentlich pro besuchter Webseite so ein Fenster “wegklicken”.

Grundsätzlich gilt die DSGVO für Unternehmen aller Art – ob Freiberufler, GmbHs, Vereine oder Einzelunternehmen, sobald mit der Website ein kommerzielles Interesse vertreten wird, gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Als Ausnahme gilt beispielsweise eine Website innerhalb der Familie oder im Freundeskreis, die ausschließlich zum Teilen privater Fotos dient. Eine Verlinkung auf kommerzielle Seiten oder das Setzen von Affiliate Links ist auf dieser dann nicht gestattet.

Webseitenbetreiber sind laut der DSGVO verpflichtet, gewisse technische Vorgaben zu erfüllen um die Personen, die die Website aufrufen oder gar ihre Daten auf dieser angeben vor Datenmissbrauch zu schützen. Zudem muss der Nutzer der Website wissen, welche seiner Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Der Betreiber der Website hat also dafür Sorge zu tragen, dass der Nutzer Transparenz erfährt.

Generell kann man folgende Punkte als äußerst wichtig bezeichnen, wenn man seine Website DSGVO-konform gestalten möchte: Im Impressum müssen die Daten des Website-Betreibers so aktuell wie möglich angegeben sein und auch eine ausformulierte Datenschutzerklärung muss vorhanden sein. Im Unternehmen muss es zudem einen Datenschutzbeauftragten geben, bei einem Einzelunternehmen oder einem Freelance-Betrieb kann das auch der Webseitenbetreiber selbst sein.

In weiterer Folge ist es hilfreich, sich zu informieren ob Ihre Website SSL-verschlüsselt sein muss und wenn ja, ob sie das bereits ist. Angegeben werden muss auch, welche Cookies Ihre Website erhebt und zu welchem Zweck.

Viele der benötigten Punkte sind bereits Teil des Website-Angebots, bei offenen Fragen oder Unklarheiten ist es stets ratsam, den Website-Anbieter zu kontaktieren.

Auch für den Nutzer hat sich beim Aufrufen von Websiten einiges geändert und oftmals blickt dieser im Datendschungel nur schwer durch.

Wozu sollte man durch einen Mausklick zustimmen? Und wo ist Vorsicht geboten?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Websitenutzer durch die Einführung der neuen Datenschutz-Grundverordnung mehr Transparenz erfahren und nun zumindest darüber informiert sind, wofür ihre Daten verarbeitet werden und wer von diesen profitieren kann. Auch die Rechte gegenüber dem Betreiber sind nun deutlich klarer. Die Angabe des Websitebetreibers, wozu die Daten des Nutzers genutzt werden, wird von vielen Internetusern als Qualitätsmerkmal gesehen, der Betreiber der Website gewinnt an Vertrauen.

Zu den Nachteilen zählen eine teilweise schwerfälligere Usability von Internetseiten, denn aufpoppende Fenster, die über die Cookie-Richtlinien Auskunft, lassen Websites schnell unübersichtlich wirken und das Angebot wird durch schwer wegklickbare Fenster überdeckt.

Lehnt man Cookies ab, kann die Website schnell eine eingeschränkte Funktionalität haben.

Doch was genau sind Cookies? Und in welchem Zusammenhang stehen das Cookie-Tracking und mein Surfverhalten im Netz? Cookie-Tracking ist im allgemeinen Sinne die Zuordnung und das Verfolgen von Internetusern über Cookies. Dazu wird ein Cookie auf der Festplatte der Person, die im Internet aktiv ist, abgelegt um diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder erkennen zu können. Durch diesen Prozess können relativ rasch Informationen über Internetnutzer gesammelt werden – anhand des Surfverhaltens können Menschen Vorlieben, Interessen und Gewohnheiten zugeschrieben werden. Diese Informationen dienen in weiterer Folge dann den Betreibern von Websites, denn sie können ihr Angebot dahingehend anpassen.

Aus marketingtechnischer Sicht ist das Cookie-Tracking durchaus sinnvoll, man hat so leichter die Möglichkeit eine Zielgruppe anzusprechen und zu erreichen. Für Nutzer sind Cookies dann problematisch, wenn auch private, sensible Daten gesammelt werden. Das widerspricht jedoch den rechtlichen Grundlagen und gilt als Datenmissbrauch. Da Datenschützer die Grenzen zwischen privaten Daten und „normalem“ Surfverhalten verschwimmen sehen, steht das Verbot von Cookie-Tracking seit längerem zur Debatte.

Bei den Privatsphäre-Einstellungen eines Webbrowsers lassen sich Cookies blockieren, jedoch muss dem Internetnutzer bewusst sein, dass Websites aufgrund von blockierten Cookies oftmals anders performen als gewöhnlich und dem Nutzer dann auch nicht immer das volle Spektrum der Website zur Verfügung steht.

Grundsätzlich sind Cookies und das Tracking dieser also nicht grundsätzlich zu Verteufeln, ein bewusster Umgang damit ist aber ratsam. Um unerkannt im Netz unterwegs zu sein, empfiehlt sich Surfen im privaten Modus. Zusätzlich kann der Browserverlauf auch nach dem Surfen immer wieder gelöscht werden, was das Cookie-Tracking erschwert.

Entsprechende BROWSERERWEITERUNGEN könnern eine das Leben stark erleichtern. Auch gibt es Erweiterungen die genau auflisten was eventuell getrackt wird und von wem ….

Sensible Daten wie Kontaktdaten, Kreditkartendaten oder ähnliches sollten generell nur bei vertrauenswürdigen Websites angegeben werden. Sind Sie beim Besuch einer Website verunsichert, ist es ratsam diese via Suchmaschinen zu suchen und nach Erfahrungsberichten oder Reviews zu schauen.