Ein halbes Jahr „Google Penguin“ – Teil 3

Teil 3 – Kaum auftretende Kollateralschäden aber eine Serie Volltreffer bei verborgenen Black-Hat SEOs – die sich dann auch noch beschweren!

Nachdem sich also der Staub gelegt hat und nach knapp einem Monat, der seit dem Beginn der operativen Phase des „Penguin“-Update verstrich bis die korrekte Kalibrierung und Nachsteuerung durch die Entwickler abschließen konnten und daraufhin langsam aber sicher wieder eine gewisse Normalität in den Alltag in der Arbeit mit der Suchmaschine einkehrte.

Entgegen der Unkenrufe blieb der große Crash, den so mancher Gegner des „Penguin“-Updates sich herbei wünschte, um wenigstens ein bisschen Genugtuung zu verspüren. Denn alles in allem war das gesamte Update erstaunlich geschmeidig über die Bühne gegangen. Bei der Umstellung aus die neue Iteration blieben größere Ausfälle aus, und bis auf wenige Stunden war Google lediglich zeitweise für wenige Minuten nicht zu erreichen, bzw. bearbeitete keine Anfragen über die AJAX-Oberfläche der Suchmaschine.

Ich halte daher fest: Die Erde rast noch immer in einem ganzen Stück durch den luftleeren Raum, sich dabei in einer ellipsenförmigen Bahn in Rund 365 Tagen pro gleichmäßig aufgrund der Achsrotation sich nach wie vor von allen Seiten bräunt, weder Saddam Hussein noch Kim-Jong Il aus ihren Gräbern auferstanden sind dürfte man wohl mit Fug und Recht behaupten: Mission accomplished. Dann können wir uns nun ja dem Welthungerproblem und der Heilung von Krebs und AIDS zuwenden, ja?

Kollateralschäden durch das Penguin-Update fielen verschwindend gering aus

Die tatsächlichen Kollateralschäden unter den Betroffenen der neuen Sanktionierungspolitik des Algorithmus, welche durch eine ungünstige Konstellation von zuvor vielleicht Ermahnten aber nicht bestraften Maßnahmen profitiert hatten, welche im Rahmen ihrer ersten Überprüfung nach den Vorgaben der neuen Richtlinien aber eine Querindikation gebildet hatten und diese als Manipulationsversuche angerechnet und den damit eintretende Konsequenzen ausgesetzt worden waren. Fälle, von denen man mit guten Willen von einer „Abwertung ohne Schuld“ hätte sprechen können. Sie sind tatsächlich die einzigen, die durch eine ungünstige Verstrickung, zwar mit eigenem Schuldanteil, dessen Umfang nicht verdiente, von einer organisierten Manipulation der SERPs zu reden, und in diesem Zuge echte Nachteile durch den Paradigmenwechsel hinnehmen mussten, meist aus heiterem Himmel.

Allerdings die Majorität der Projekte, welche sich Aufgrund der lang erwarteten und nun eingetretenen Sanktionierung von grauen bis dunkelgrauen Optimierungen ausgesetzt sahen, hatten auf der Basis einer vorsätzlichen Vorteilsnahme zugunsten des Rankings und im Wettbewerb um eine gute Platzierung ihrer Webseiten auf den keywordrelevanten SERPs der Suchmaschine die Folgen ihres Handelns ganz bewusst in Kauf genommen, als ihre Methoden noch als „narrensicher“ galten und im schlimmsten Falle ermahnt, nur selten jedoch tatsächlich bestraft wurden, wenn dann nur in symbolischen Rundumschlägen, die vorrangig durch die menschlichen Mitarbeiter der Google Inc. vorbereitet und geführt wurden.

Das vorläufige Ende einer goldenen Ära für Black-Hat SEOs – Auch „Grey Hat“-Maßnahmen werden zunehmend weg sanktioniert

Mit der Iteration der verbesserten Indikation und Feststellung von bisher unerkannten oder aufgrund der Fehlerquoten vergangenen Algorithmen zwangsweise tolerierten Maßnahmen, die rein nach den bisherigen Richtlinien für Webmaster weder ausgesprochen legal noch illegal waren, wurden nahezu alle Maßnahmen zur „Grey Hat-SEO“ als zu sanktionierende Verstöße gegen die Richtlinien klassifiziert. Dazu zählen die Verwendung von Techniken welche unter das „Cloaking „ fallen, insbesondere der „Cloaking Pages“, das Kaufen und Verkaufen von Links zum Aufbau künstlicher Backlink-Strukturen ebenso wie die Feststellung von Inhaltsduplikaten, bei denen festgestellt wird, das sie nicht die originale Quelle sind da der Inhalt an anderer Stelle bereits zu einem früheren Zeitpunkt von einem Crawler indiziert wurde.

„Keyword stuffing“ ist und bleibt weiterhin „Black-Hat“-SEO

Die, gerade in den frühen Jahren der Suchmaschinenoptimierung beliebte Technik des “keyword stuffing” wird bei Feststellung eines Befundes grundsätzlich mit einer Penalty geahndet. Ob sich ein SEO-Professional des „keyword stuffing“, also der möglichst dominanten Platzierung von Keywords bis zur Ausprägung des wortwörtlichen „Vollstopfens“, schuldig gemacht hatte, wird anhand eines Wertes, welcher sich aus einer Berechnung der unter Verdacht des „stuffing“ stehenden Suchbegriffs und dem dazu im Verhältnis stehenden restlichen Menge Content in Textform.

Die Grenzen zwischen der professionellen Platzierung von Keywords und dem Übergang der als Methode des „Black Hat“-SEO betrachteten „keyword stuffing“ sind je nach Definition fließend, manche Quellen werten den Akt des „stuffing“ unter einer Bedingung als „weiße SEO“: Die Methode muss aus den richtigen – hier wohl gerechten – Gründen angewandt werden. Nichts desto trotz hat die Feststellung von „keyword stuffing“ eine automatisierte Sanktion zur Folge, weshalb sie die Verhältnismäßigkeit der von ihnen in den Content eingebetteten Suchbegriffen lieber zweimal Überprüfen, ehe sie ihn freigeben. Eine besondere Form dieser Violation bezieht sich auf das „vollstopfen“ der META-Bereiche mit einer übermäßigen Anzahl an Suchbegriffen. Diese Methode hat jedoch seit der ersten regelmäßigen Abstrafung der Ergebnisbezogenen Manipulation auf diesem Wege keine nennenswerte Verbreitung mehr erreicht, da sie zu offensichtlich ist.

Ja, lernen sie es denn einfach nicht?
Viele Violations der Webmaster Guidelines finden noch immer durch Maßnahmen im META-Bereich statt

Lesen Sie nächste Woche einen weiteren Teil der Serie Ein halbes Jahr „Google Penguin“

Die komplette Serie finden Sie hier: