SEO: Don’t become evil, Google! Teil 2 – Gute Miene zum Bösen Spiel

Verdachtsmomente einer Verschleierungstaktik von Google über die Zukunft des SEO in Verbindung mit der Suchmaschine

Teil 2 – Gute Miene zum Bösen Spiel – Folgt nun eine schrittweise Erhöhung der Sanktionen für professionell technisch optimierte Webseiten?

Auf einmal war es in aller Munde. Seit Matt es verdeutlichte, das eine Überoptimierung von Webseiten einen Penalty auslösen würde, brodelte die Gerüchteküche ebenso wie die Gemüter der Betroffenen SEO-Agents. Dabei war bis zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des auf den „Panda“ folgenden Update, welches unter dem Projektnamen „Penguin“ bekannt geworden ist, wurde diese noch nie offiziell aufgegriffene Problematik nun zu einem Problem von so großem Ausmaß, das es notwendig sein sollte, es durch die Vergabe von Penaltys zu bekämpfen?

Und überhaupt: Wem entstand überhaupt ein Schaden aufgrund einer übermäßigen Optimierung einer Webseite? Schaden für Außenstehende droht dadurch keiner und ebenso wenig wird dadurch der Versuch unternommen, vorhandene Lücken innerhalb der Architektur des Algorithmus zur Manipulation auszunutzen. Darf ein Webmaster sich selbst schädigen? Steht ihm grundsätzlich das Recht zur Unfähigkeit zu? Nach meinem Verständnis hat der Beispiel-Webmaster alles Recht der Welt, seine Webseite den unsinnigsten und sinnlosesten Maßnahmen auszusetzen, solange er daran gefallen findet.

Eine tatsächliche übermäßige Nutzung von Maßnahmen zur Optimierung hätte im schlimmsten Fall eine Abwertung zur Folge, die im Zuge der Erkennung einer forcierten künstlichen Linkstruktur auf der Webseite hätte allerhöchstens das Gesamtranking derselben herunter gezogen. Einziger Geschädigter wäre in diesem und jedem anderen Fall alleine der ungeschickte Webmaster der Seite, der für sein Handeln Alleinverantwortlichkeit trägt, solange die sich daraus ableitenden Auswirkungen niemand anderen zu Schaden kommen lassen. Solange diese Grenze unberührt bleibt, hat auch eine Google Incorporated sich nicht in die Belange anderer Einzumischen, wenn diese auf ihren eigenen Servern stattfinden.

Dann hält es nämlich Google ganz anders, welches in Form seiner Crawler ungefragt durch die digitale Haustür des Webservers als unberufener Gast herein kommt, und alles was er in der Wohnung vorfindet bis ins Detail anglotzt und aufschreibt und sich sogar Notizen darüber macht, sobald er eines Buches oder von mir verfasster Schriftstücke habhaft werden kann. Er fasst einfach alles an, was man nicht schon im Vorfeld vor ihm hinter Schloss und Riegel verstecken könnte, einfach alles und trotz dicker Schlösser vor Tresor, Schrank und Tür: Einmal probierte er es immer. „Man kann ja nie wissen, ob sich nicht dennoch ein Türchen öffnet“, so schien es sein Motto zu sein

Moralisch gesehen ist diese Abstraktion des Handelns der Suchmaschine verwerflicher als das des Webmasters, insbesondere da sie der dedizierten Willensäußerung eines oder mehrerer Menschen, manifestiert in der Niederschrift seiner Formeln und Algorithmen stattfand, welche in ihrer Gesamtheit genau eben jenes Verhalten aufweisen, welches ihnen der schöpferische Wille des Erschaffers aufgetragen hat, womit das Entwicklerteam der Iterationen der Algorithmen der Google Inc. die Verantwortung für das Handeln ihrer Kreatur tragen, das alltäglich den Versuch unternimmt, durch Tür zu treten, die ihm auf seinem Weg begegnet und damit wohl ein Meister des digitalen Hausfriedensbruchs sein dürfte.

Und im Gegensatz zu beiderlei der Aspekte des Webmasters, den Matt Cutts so trefflich als negatives Beispiel brandmarken wollte, hat dazu im Vergleich das Verhalten der weltlichen Manifestation des Willens eines Entwicklerteams, nämlich der von Google täglich in die weiten des Internets entsandten Crawler, die Türe zu meinem Haus ungefragt durchschritten und damit meinen Wunsch, nicht von ihm besucht zu werden, potentiell verletzt. Selbst wenn ihn nun hinaus werfe und ihm lebenslanges Hausverbot erteile, bleibt doch die Erinnerung an das unerwünschte Eindringen in meinem Besitz, weder in folge einer Einladung noch einem offenen Treffen. Der Google Crawler führt den Willen aus, den man ihm bei seiner Programmierung auftrug und ihn dazu anwies, jeden Tag und jede Nacht an jeder Haustüre des Internets zu rütteln um zu sehen, ob die Türe sich öffnet, nur damit er sich an den Dingen ergötzen kann, die er dort vorfindet, sie sich einprägt und aller Schrift welcher er habhaft werden kann zu lesen beginnt, ungeachtet von der Achtung vor fremden Besitz oder gar dem Postgeheimnis.

Und nun frage ich sie, lieber Leser:
„Was hat der Webmaster anderen getan, das er für sein Handeln bestraft wird?“

Das einzige Gedankenmodell, das in diesem Kontext Sinn machen würde, wäre aber unweigerlich mit dem möglicherweise zu Zwecken der Diskreditierung vorsätzlichen falschen Gebrauch des Begriffs „Übermäßig“ verbunden. Hier würde es sich nämlich um einen Webmaster handeln, der das auf seine Webseite angewandte Gesamtkonzept der Suchmaschinenoptimierung bis ins feinste Detail ausgearbeitet hat. Der Webmaster, der ein solch vollumfängliches Konzept fehlerfrei in die Praxis umsetzt, gehört eher umgehend und auf schnellstem in eine SEO-Agentur auf einen Managerposten und nicht in die offensichtliche emotionale Entladung einer ranghohen Führungskraft der Marktführenden Suchmaschine im Rahmen einer in einem schlechten Beispiel verborgenen Krypto-Verleumdung dafür, das er von, ihm zur Verfügung stehenden Werkzeugen Gebrauch gemacht hat.

Auf Ihre Kommentare dazu freue ich mich!

Hier eine Auflistung der kompletten Serie:

 

Dies ist ein Artikel von Jan Hinzer